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Pflege Intensiv GmbH

Pflegegrad 2: Leistungen, Pflegegeld und Ansprüche 2026

Aktualisiert am · 7 Minuten Lesezeit

Inhalt dieses Artikels
  1. 1. Was bedeutet Pflegegrad 2?
  2. 2. Gibt es eine Zeitaufwand-Tabelle für Pflegegrad 2?
  3. 3. Alle Leistungen bei Pflegegrad 2 im Überblick
  4. 4. Pflegegeld oder Pflegedienst bei Pflegegrad 2?
  5. 5. Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2
  6. 6. Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Tagespflege
  7. 7. Pflicht: der Beratungsbesuch bei Pflegegeld
  8. 8. Häufige Fragen
  9. 9. Fazit
Kurz beantwortet
Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen 2026 entweder 347 Euro Pflegegeld oder bis zu 796 Euro Pflegesachleistung im Monat zu, dazu der Entlastungsbetrag von 131 Euro, bis zu 721 Euro für Tagespflege, 3.539 Euro im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, 42 Euro für Pflegehilfsmittel und bis 4.180 Euro für einen Wohnungsumbau.
  • Pflegegeld: 347 € im Monat, wenn Angehörige pflegen.
  • Pflegesachleistung: bis 796 € im Monat für einen ambulanten Pflegedienst.
  • Kombinierbar: Was vom Sachleistungsbetrag übrig bleibt, wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
  • Zusätzlich: Entlastungsbetrag, Tagespflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege laufen nicht gegen das Pflegegeld.

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 bedeutet laut § 15 SGB XI eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst hat dann zwischen 27 und unter 47,5 Punkte ergeben. Typisch sind Menschen, die sich in der Wohnung noch selbst bewegen, aber beim Duschen, beim Anziehen der Kompressionsstrümpfe oder beim Richten der Medikamente Hilfe brauchen – oder Menschen mit beginnender Demenz, die ohne Erinnerung den Tag nicht mehr strukturieren.

Pflegegrad 2 ist der erste Pflegegrad, bei dem Geld- und Sachleistungen fließen. Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Sachleistung.

Gibt es eine Zeitaufwand-Tabelle für Pflegegrad 2?

Nein, eine Zeitaufwand-Tabelle gibt es für Pflegegrade nicht. Bis Ende 2016 wurde Pflegebedürftigkeit in Minuten gemessen – die alten Pflegestufen setzten einen täglichen Hilfebedarf von mindestens 90 Minuten (Stufe I), drei Stunden (Stufe II) oder fünf Stunden (Stufe III) voraus. Seit dem 1. Januar 2017 misst der Medizinische Dienst stattdessen, wie selbstständig ein Mensch in sechs Lebensbereichen ist, und vergibt dafür Punkte.

Wie viele Stunden Pflege pro Woche bei Pflegegrad 2 anfallen, legt das Gesetz deshalb nicht fest. Die Pflegekasse zahlt einen festen Betrag, unabhängig davon, wie lange die Pflege dauert. Für das Gutachten zählt nicht die Uhr, sondern die Frage, wobei und wie oft jemand Hilfe braucht. Wie die Punkte zustande kommen, steht im Beitrag Pflegegrad beantragen.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 2 im Überblick

LeistungBetrag 2026Rechtsgrundlage
Pflegegeld347 € im Monat§ 37 SGB XI
Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst)bis 796 € im Monat§ 36 SGB XI
Entlastungsbetrag131 € im Monat§ 45b SGB XI
Tages- und Nachtpflegebis 721 € im Monat§ 41 SGB XI
Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebis 3.539 € im Jahr (gemeinsam)§ 42a SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 € im Monat§ 40 Abs. 2 SGB XI
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmenbis 4.180 € je Maßnahme§ 40 Abs. 4 SGB XI
Digitale Pflegeanwendungenbis 40 € + 30 € Unterstützung im Monat§ 40b SGB XI

Pflegegeld oder Pflegedienst bei Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 entscheiden Sie, wer die Pflege übernimmt. Pflegen Angehörige, Freunde oder Nachbarn, zahlt die Pflegekasse 347 Euro Pflegegeld im Monat an die pflegebedürftige Person. Das Geld ist frei verwendbar und wird oft an die pflegende Person weitergegeben.

Kommt ein zugelassener ambulanter Pflegedienst, rechnet er direkt mit der Pflegekasse ab, bis zu 796 Euro im Monat. Das ist mehr als das Doppelte des Pflegegeldes, weil die Pflegekasse bei Fachkräften die tatsächlichen Kosten trägt. Der Betrag reicht bei Pflegegrad 2 je nach Leistung für mehrere Einsätze in der Woche, etwa Hilfe beim Duschen, beim An- und Ausziehen oder bei der Mobilisation.

Beides lässt sich als Kombinationsleistung verbinden. Nutzt der Pflegedienst zum Beispiel 398 Euro, also die Hälfte des Sachleistungsbetrags, zahlt die Kasse zusätzlich die Hälfte des Pflegegeldes aus: 173,50 Euro.

Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2

Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat steht bei Pflegegrad 2 zusätzlich zur Verfügung und wird nicht auf Pflegegeld oder Sachleistung angerechnet. Er ist zweckgebunden für Hauswirtschaft, Betreuung und Begleitung durch anerkannte Anbieter. Für die Körperpflege durch einen Pflegedienst darf er bei Pflegegrad 2 nicht verwendet werden – das ist nur bei Pflegegrad 1 erlaubt (§ 45b Abs. 1 SGB XI).

Wer den Sachleistungsbetrag nicht ausschöpft, kann außerdem bis zu 40 Prozent davon für Alltagshilfen umwandeln, bei Pflegegrad 2 also bis zu 318,40 Euro im Monat (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Mehr dazu im Beitrag zum Entlastungsbetrag.

Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Tagespflege

Fällt die pflegende Person wegen Urlaub oder Krankheit aus, zahlt die Pflegekasse eine Vertretung. Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht seit Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung, jeweils für bis zu acht Wochen im Jahr. Während dieser Zeit wird die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt.

Für die Tagespflege – also die Betreuung tagsüber in einer Einrichtung – gibt es bei Pflegegrad 2 bis zu 721 Euro im Monat. Diese Leistung kommt ohne Anrechnung zum Pflegegeld oder zur Sachleistung hinzu (§ 41 Abs. 3 SGB XI).

Pflicht: der Beratungsbesuch bei Pflegegeld

Wer bei Pflegegrad 2 Pflegegeld bezieht, muss einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle abrufen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Die Kosten trägt die Pflegekasse. Wird der Besuch nicht nachgewiesen, muss die Kasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall entziehen. Wie der Besuch abläuft, steht im Beitrag Beratungseinsatz nach § 37.3.

Häufige Fragen

Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 2?

347 Euro im Monat, seit dem 1. Januar 2025. Bezahlt wird ab dem Monat der Antragstellung.

Muss ich bei Pflegegrad 2 Pflegegeld versteuern?

Für die pflegebedürftige Person ist das Pflegegeld steuerfrei. Geben Sie es an pflegende Angehörige weiter, bleibt es in der Regel ebenfalls steuerfrei, wenn die Pflege aus sittlicher Verpflichtung erfolgt. Klären Sie Einzelfragen mit Ihrem Steuerberater.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig bekommen?

Ja, über die Kombinationsleistung. Der nicht verbrauchte Anteil der Sachleistung wird prozentual als Pflegegeld ausgezahlt.

Reicht Pflegegrad 2 für einen Pflegedienst jeden Tag?

Das hängt von den Leistungen ab. Ein kurzer täglicher Einsatz ist oft möglich, eine umfassende Morgen- und Abendversorgung meist nicht vollständig. Ein Pflegedienst muss Ihnen vor Vertragsschluss die voraussichtlichen Kosten schriftlich nennen (§ 120 Abs. 3 SGB XI).

Was tun, wenn Pflegegrad 2 nicht mehr passt?

Bei steigendem Hilfebedarf können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen. Mehr dazu unter Pflegegrad erhöhen.

Fazit

Pflegegrad 2 bringt 2026 entweder 347 Euro Pflegegeld oder bis zu 796 Euro für einen Pflegedienst, dazu 131 Euro Entlastungsbetrag und einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro für Vertretung und Kurzzeitpflege. Die meisten Familien holen am meisten heraus, wenn sie Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren und den Entlastungsbetrag tatsächlich abrufen.

Weiterlesen: Pflegegrad 3: Leistungen · Pflegesachleistungen

Stand der gesetzlichen Regelungen: 12. Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Über Ihren Anspruch entscheidet Ihre Pflegekasse beziehungsweise Krankenkasse im Einzelfall.

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