Ein Angebot der Pflege Intensiv GmbH
CervaCare – Begleitung im Alltag

Kompetent und menschlich in Werl und Umgebung
Wir sind für Sie da – genau dann, wenn Sie uns brauchen
Manchmal fallen Aufgaben schwerer, die früher selbstverständlich waren. Genau hier setzen wir an: Wir begleiten Menschen, die in ihrem eigenen Zuhause Unterstützung im Alltag benötigen – mit Aufmerksamkeit, Respekt und echter Zuwendung.
Unsere erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen die Anforderungen des Alltags und begleiten Sie kompetent in verschiedenen Lebenssituationen. Unser Ziel ist es, Ihre Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten.
„Wir sind an Ihrer Seite, damit Sie sich zu Hause weiterhin wohl, unterstützt und nicht allein mit Ihren Aufgaben fühlen.“

Unser Büro in Werl
Damit nichts untergeht: Ihre Begleitung wird im Büro geplant
Hinter jedem Einsatz steht unser Büroteam. Es plant die Termine, hält den Kontakt zu Ihnen und Ihren Angehörigen und springt ein, wenn sich etwas ändert – damit Sie sich auf die Begleitung verlassen können und nicht selbst hinterhertelefonieren müssen.
- Feste Termine, die wir vorab mit Ihnen abstimmen
- Fällt jemand aus, organisieren wir die Vertretung und sagen Ihnen vorher, wer kommt
- Ein fester Ansprechpartner im Büro für alle Fragen rund um die Begleitung
- Abrechnung mit der Pflegekasse und Papierkram übernehmen wir
Betreuung und Entlastung gemäß § 45b SGB XI
Individuelle Alltagsbegleitung, auf Sie abgestimmt
Hauswirtschaftliche Unterstützung
Damit der Haushalt kein Kraftakt mehr ist – wir packen dort an, wo Sie Hilfe brauchen.
Begleitung zu Terminen
Arzttermine, Einkäufe und Behördengänge begleiten wir zuverlässig und geduldig.
Freizeit & soziale Teilhabe
Spaziergänge, Besuche, Gespräche: Wir helfen, in Kontakt mit dem Leben zu bleiben.
Aktivierende Betreuung
Gemeinsame Alltagsstrukturierung, die Selbstständigkeit erhält statt sie abzunehmen.
Betreuung bei Demenz
Stundenweise Betreuung mit Geduld und festen Abläufen, die Orientierung geben – und Angehörigen verlässlich Zeit für sich verschaffen.
Post und Schriftverkehr
Briefe sortieren, Formulare ausfüllen, Schreiben an Kassen und Behörden vorbereiten: Wir behalten mit Ihnen den Überblick über den Papierkram.
Außerdem unterstützen wir Sie bei
- Anträgen und der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst – auf Wunsch sind wir beim Termin dabei
- Individueller Beratung zu Entlastungsleistungen
- Der Einrichtung eines Hausnotrufs mit Vitakt
Kosten und Abrechnung
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab
Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro im Monat
Jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad in häuslicher Pflege hat Anspruch darauf (§ 45b SGB XI). Wir rechnen die Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Was Sie in einem Monat nicht nutzen, verfällt nicht sofort, sondern lässt sich übertragen.
Umwandlung ab Pflegegrad 2: bis zu 40 Prozent mehr
Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Pflegesachleistungen nicht vollständig für einen Pflegedienst, können Sie bis zu 40 Prozent davon für Hauswirtschaft und Betreuung einsetzen (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Wir rechnen Ihnen vorab aus, wie viel das in Ihrem Fall ist.
Stand der gesetzlichen Regelungen: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – über Ihren Anspruch entscheidet Ihre Pflegekasse.
Geplante Änderung ab 2027: Laut Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 würde der Entlastungsbetrag zum Sozialraumbudget von 175 Euro ab Pflegegrad 2, bei Pflegegrad 1 entfiele er für neue Fälle; der Umwandlungsanspruch soll wegfallen. Beschlossen ist das noch nicht. Was die Pflegereform ändern würde
Einblicke
Begleitung, die im Alltag ankommt



Ob Einkauf, Wäsche, der Weg zum Arzt oder ein Nachmittag, an dem einfach jemand da ist: Die Leistungen wirken einzeln unspektakulär und machen zusammen den Unterschied, ob jemand zuhause bleiben kann. Über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI stehen dafür monatlich 131 Euro zur Verfügung, die viele Familien gar nicht abrufen. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, damit Sie sich darum nicht kümmern müssen.
Ratgeber
Passende Antworten aus dem Ratgeber
Sie möchten wissen, welche Entlastungsleistungen Ihnen zustehen?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht vielen Pflegebedürftigen zu. Wir erklären Ihnen, wie er sich nutzen lässt – kostenlos und unverbindlich.



