Ein Angebot der Pflege Intensiv GmbH
CervaCare – Begleitung im Alltag

Kompetent und menschlich in Werl und Umgebung
Wir sind für Sie da – genau dann, wenn Sie uns brauchen
Manchmal fallen Aufgaben schwerer, die früher selbstverständlich waren. Genau hier setzen wir an: Wir begleiten Menschen, die in ihrem eigenen Zuhause Unterstützung im Alltag benötigen – mit Aufmerksamkeit, Respekt und echter Zuwendung.
Unsere erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen die Anforderungen des Alltags und begleiten Sie kompetent in verschiedenen Lebenssituationen. Unser Ziel ist es, Ihre Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten.
„Wir sind an Ihrer Seite, damit Sie sich zu Hause weiterhin wohl, unterstützt und nicht allein mit Ihren Aufgaben fühlen.“
Betreuung und Entlastung gemäß § 45b SGB XI
Individuelle Alltagsbegleitung, auf Sie abgestimmt
Hauswirtschaftliche Unterstützung
Damit der Haushalt kein Kraftakt mehr ist – wir packen dort an, wo Sie Hilfe brauchen.
Begleitung zu Terminen
Arzttermine, Einkäufe und Behördengänge begleiten wir zuverlässig und geduldig.
Freizeit & soziale Teilhabe
Spaziergänge, Besuche, Gespräche: Wir helfen, in Kontakt mit dem Leben zu bleiben.
Aktivierende Betreuung
Gemeinsame Alltagsstrukturierung, die Selbstständigkeit erhält statt sie abzunehmen.
Außerdem unterstützen wir Sie bei
- Unterstützung bei Anträgen und Pflegegraden
- Individuelle Beratung zu Entlastungsleistungen
- Hausnotruf auf Wunsch
Einblicke
Begleitung, die im Alltag ankommt



Ob Einkauf, Wäsche, der Weg zum Arzt oder ein Nachmittag, an dem einfach jemand da ist: Die Leistungen wirken einzeln unspektakulär und machen zusammen den Unterschied, ob jemand zuhause bleiben kann. Über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI stehen dafür monatlich 131 Euro zur Verfügung, die viele Familien gar nicht abrufen. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, damit Sie sich darum nicht kümmern müssen.
Ratgeber
Passende Antworten aus dem Ratgeber
Sie möchten wissen, welche Entlastungsleistungen Ihnen zustehen?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht vielen Pflegebedürftigen zu. Wir erklären Ihnen, wie er sich nutzen lässt – kostenlos und unverbindlich.
