Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Verhinderungspflege in Werl – wenn die Pflegeperson eine Pause braucht

Was ist Verhinderungspflege?
Eine Ersatzpflege für die Zeit, in der die Pflegeperson ausfällt
Die meisten pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zuhause von Angehörigen versorgt. Fällt diese Pflegeperson vorübergehend aus – wegen Urlaub, eigener Krankheit, eines Termins oder einer nötigen Auszeit –, springt die Verhinderungspflege ein. Sie ist in § 39 SGB XI geregelt.
Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten für eine Ersatzpflege. Diese kann ein ambulanter Pflegedienst wie wir leisten, aber auch eine andere Person aus dem Umfeld. Die Versorgung findet in der gewohnten Umgebung statt: Ihr Angehöriger bleibt zuhause, nur die Person wechselt, die pflegt.
Anders als bei der Kurzzeitpflege ist kein Umzug in eine Einrichtung nötig. Und anders als beim Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI geht es nicht um Betreuung zusätzlich zur häuslichen Pflege, sondern um deren vollständige Vertretung.
Typische Anlässe
- Die pflegende Tochter fährt zwei Wochen in Urlaub.
- Der pflegende Ehemann muss selbst ins Krankenhaus.
- Die Pflegeperson braucht jede Woche einen freien Nachmittag.
- Ein beruflicher Termin lässt sich nicht verschieben.
Ein Nachweis über den Grund der Verhinderung ist gegenüber der Pflegekasse nicht erforderlich.
Voraussetzungen und Höhe
Wer Anspruch hat und wie viel Geld zur Verfügung steht
Mindestens Pflegegrad 2
Ab Pflegegrad 2 besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege. Bei Pflegegrad 1 ist stattdessen der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI nutzbar.
Keine Vorpflegezeit mehr
Die früher geforderten sechs Monate häusliche Pflege sind mit der Reform zum 01.07.2025 entfallen. Der Anspruch besteht, sobald der Pflegegrad vorliegt.
Pflege durch nahe Angehörige
Übernimmt eine verwandte Person bis zum zweiten Grad die Vertretung nicht erwerbsmäßig, ist die Erstattung auf das Pflegegeld für zwei Monate begrenzt. Notwendige Auslagen wie Fahrtkosten kommen auf Nachweis hinzu.
3.539 Euro pro Kalenderjahr
Seit dem 01.07.2025 bilden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag – das Entlastungsbudget. Sie entscheiden, wie Sie ihn auf beide Leistungen verteilen.
Bis zu 8 Wochen im Jahr
Die Verhinderungspflege kann für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden – am Stück oder über das Jahr verteilt.
Pflegegeld läuft zur Hälfte weiter
Während der Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld zur Hälfte weiter. Es entfällt also nicht, solange die Vertretung läuft.
Gut zu wissen
- Einsätze unter acht Stunden täglich zählen als stundenweise Verhinderungspflege und werden nicht auf die acht Wochen angerechnet.
- Der Antrag läuft über die Pflegekasse und ist auch nachträglich möglich – bis zum Ablauf des Folgejahres.
- Der Jahresbetrag lässt sich frei zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aufteilen.
- Nicht genutztes Budget verfällt zum Jahresende und wird nicht ins Folgejahr übertragen.
Diese Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Wie hoch der Anspruch in Ihrem Fall ausfällt, hängt von Pflegegrad, bereits genutzten Leistungen und Ihrer persönlichen Situation ab. Über die Bewilligung und die Höhe der Erstattung entscheidet Ihre Pflegekasse.
Wie wir Sie unterstützen
Von der ersten Frage bis zur Abrechnung mit der Kasse
Wir übernehmen die Versorgung
Grund- und Behandlungspflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung – in dem Umfang, den Ihre Pflegeperson sonst leistet.
Stundenweise oder über Wochen
Ob ein fester Nachmittag pro Woche oder drei Wochen Urlaubsvertretung: Wir richten den Einsatz nach Ihrem Bedarf ein.
Hilfe beim Antrag
Wir gehen die Unterlagen mit Ihnen durch, erklären die Formulare der Pflegekasse und sagen Ihnen, welche Angaben nötig sind.
Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
Auf Wunsch rechnen wir die erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Übergabe an Ihre Pflegeperson
Wir besprechen vorab Gewohnheiten, Medikation und Tagesablauf, damit die Vertretung nicht als Bruch erlebt wird.
Feste Ansprechpartner
Wir sind in Werl, Soest, Hamm, Wickede und Umgebung unterwegs. Sie wissen, wer kommt und an wen Sie sich wenden können.
Einblicke
Wenn Sie einmal nicht können



Viele melden sich erst, wenn es nicht mehr geht – dabei ist die Verhinderungspflege genau für den Fall davor gedacht. Ein fester Nachmittag pro Woche, eine Woche Urlaub oder ein Krankenhausaufenthalt der Pflegeperson: All das lässt sich über den gemeinsamen Jahresbetrag finanzieren. Rufen Sie uns an, bevor die Belastung zu groß wird. Wir sagen Ihnen, was Ihnen zusteht und wie schnell wir einspringen können.
Häufige Fragen
Was Angehörige uns zur Verhinderungspflege fragen
Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt?
Ja, allerdings gekürzt: Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld während der Verhinderungspflege zur Hälfte weiter. Am ersten und am letzten Tag der Verhinderungspflege wird es in voller Höhe gezahlt.
Muss ich die Verhinderungspflege vorher beantragen?
Ein Antrag bei der Pflegekasse ist erforderlich, er kann aber auch nachträglich gestellt werden. Zeit dafür haben Sie bis zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf die Ersatzpflege folgt (§ 39 Abs. 1 SGB XI). Wir empfehlen trotzdem, uns frühzeitig anzusprechen – dann ist die Vertretung planbar und Sie wissen vorab, was die Kasse übernimmt.
Was kostet mich die Verhinderungspflege?
Die Pflegekasse erstattet die Kosten bis zur Höhe des Entlastungsbudgets von 3.539 Euro pro Kalenderjahr, sofern dieses nicht bereits durch Kurzzeitpflege aufgebraucht ist. Was darüber hinausgeht, ist selbst zu tragen. Wir sagen Ihnen vor dem Einsatz, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Geht Verhinderungspflege auch stundenweise?
Ja. Einsätze von weniger als acht Stunden am Tag gelten als stundenweise Verhinderungspflege und werden nicht auf die acht Wochen angerechnet. Das ist der übliche Weg, wenn eine pflegende Angehörige regelmäßig ein paar Stunden für sich braucht, statt einmal im Jahr längere Zeit auszufallen.
Was zählt als Verhinderung der Pflegeperson?
Jede Situation, in der die private Pflegeperson die Pflege vorübergehend nicht übernehmen kann: Urlaub, eigene Erkrankung, ein Arzttermin, eine berufliche Verpflichtung oder schlicht eine Auszeit. Ein Nachweis über den Grund ist nicht erforderlich.
Können wir Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinieren?
Ja. Seit dem 01.07.2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für beide Leistungen. Sie können ihn flexibel aufteilen – etwa den größeren Teil für die Verhinderungspflege zuhause und den Rest für einen stationären Aufenthalt.
Die Antworten geben den Stand der gesetzlichen Regelungen im August 2026 wieder und sind allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich für Ihren Fall ist die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.
Ratgeber
Passende Antworten aus dem Ratgeber
Ihre Pflegeperson braucht eine Vertretung?
Sagen Sie uns, wann und wie lange – wir klären mit Ihnen, was die Pflegekasse übernimmt, und organisieren die Versorgung in Werl und Umgebung.
