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Pflege Intensiv GmbH

Pflegegrad erhöhen: So beantragen Sie eine Höherstufung

Aktualisiert am · 6 Minuten Lesezeit

Inhalt dieses Artikels
  1. 1. Wann lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung?
  2. 2. So stellen Sie den Antrag
  3. 3. Die erneute Begutachtung
  4. 4. Fristen der Pflegekasse
  5. 5. Wenn der Antrag abgelehnt wird
  6. 6. Häufige Fragen
  7. 7. Fazit
Kurz beantwortet
Einen höheren Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse, sobald der Hilfebedarf gestiegen ist. Der Medizinische Dienst begutachtet erneut, und die Kasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach dem Antrag entscheiden. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
  • Wann: sobald sich der Zustand dauerhaft verschlechtert hat, nicht erst zum nächsten Termin.
  • Wie: formloser Antrag bei der Pflegekasse.
  • Frist der Kasse: 25 Arbeitstage, sonst 70 € je begonnener Woche Verzögerung.
  • Ab wann mehr Geld: ab dem Monat der Antragstellung.

Wann lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung?

Ein Antrag auf Höherstufung lohnt sich, wenn der Hilfebedarf dauerhaft gestiegen ist – etwa nach einem Sturz, einem Schlaganfall, einem Krankenhausaufenthalt oder weil eine Demenz fortschreitet. Ein gutes Zeichen ist, wenn Angehörige deutlich mehr Zeit für die Pflege aufwenden als bei der letzten Begutachtung oder neue Hilfen nötig geworden sind, etwa beim Aufstehen oder bei der Medikamentengabe.

Warten Sie nicht ab. Höhere Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht – nicht rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Verschlechterung.

So stellen Sie den Antrag

  1. Antrag stellen: Ein Anruf oder ein kurzes Schreiben an die Pflegekasse genügt: „Hiermit beantrage ich eine Höherstufung meines Pflegegrades.“
  2. Pflegetagebuch führen: Zwei Wochen lang notieren, wobei und wie lange geholfen wird – auch nachts.
  3. Unterlagen sammeln: Arztbriefe, Entlassungsberichte, Medikamentenplan, Verordnungen für Hilfsmittel.
  4. Begutachtung: Der Medizinische Dienst kommt erneut nach Hause.

Die erneute Begutachtung

Bei der erneuten Begutachtung bewertet der Medizinische Dienst dieselben sechs Lebensbereiche wie beim Erstantrag: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltags. Ausschlaggebend ist, was die pflegebedürftige Person selbstständig noch kann – nicht, was an einem guten Tag gelingt.

Viele Menschen stellen sich beim Termin besser dar, als der Alltag ist. Eine Pflegeperson oder eine Pflegefachkraft, die dabei ist und ergänzt, macht deshalb oft einen Unterschied.

Fristen der Pflegekasse

Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden. Hält sie die Frist nicht ein, zahlt sie für jede begonnene Woche der Verzögerung 70 Euro (§ 18c SGB XI). Liegt die pflegebedürftige Person im Krankenhaus, in einer Reha-Einrichtung oder im Hospiz, gelten verkürzte Fristen.

Wenn der Antrag abgelehnt wird

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Fordern Sie zuerst das vollständige Gutachten an – daraus wird sichtbar, in welchen Bereichen die Punkte fehlen. Eine Begründung können Sie nachreichen.

Bedenken Sie: Die Begutachtung bewertet den Zustand neu. Ergibt sie weniger Punkte als zuvor, kann der Pflegegrad auch sinken. Bei einem echten Mehrbedarf ist das unwahrscheinlich, deshalb lohnt das Pflegetagebuch als Beleg.

Häufige Fragen

Wie oft kann ich eine Höherstufung beantragen?

So oft, wie sich der Zustand verschlechtert. Eine Sperrfrist gibt es nicht.

Kann der Pflegegrad bei der Begutachtung sinken?

Ja, wenn die Begutachtung weniger Punkte ergibt als zuvor. Wer einen gestiegenen Bedarf mit Pflegetagebuch und Arztbriefen belegt, muss das kaum befürchten.

Wer darf den Antrag stellen?

Die pflegebedürftige Person selbst oder jemand mit Vollmacht oder rechtlicher Betreuung.

Fazit

Wenn der Hilfebedarf gestiegen ist, stellen Sie den Antrag auf Höherstufung sofort – mehr Geld gibt es erst ab dem Antragsmonat. Ein Pflegetagebuch und Begleitung beim Begutachtungstermin erhöhen die Chance, dass der tatsächliche Bedarf erfasst wird.

Weiterlesen: Pflegegrad beantragen: der Erstantrag · Leistungen bei Pflegegrad 1

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