- Entlastungsbetrag: 131 € im Monat, bei Pflegegrad 1 sogar für Körperpflege durch einen Pflegedienst nutzbar.
- Pflegehilfsmittel: bis 42 € im Monat für Verbrauchsmaterial wie Handschuhe und Desinfektion.
- Wohnungsumbau: bis 4.180 € je Maßnahme.
- Beratung: Pflegeberatung und Beratungsbesuche zuhause.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 umfasst 14 Leistungsarten, die § 28a SGB XI aufzählt. Für Menschen, die zuhause leben, sind fünf davon im Alltag entscheidend: der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse zum Wohnungsumbau, der Hausnotruf und die Beratung. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es erst ab Pflegegrad 2.
| Leistung | Höhe | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € im Monat | § 45b SGB XI |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € im Monat | § 40 Abs. 2 SGB XI |
| Technische Pflegehilfsmittel, z. B. Hausnotruf | Zuzahlung höchstens 25 € je Hilfsmittel | § 40 Abs. 3 SGB XI |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis 4.180 € je Maßnahme | § 40 Abs. 4 SGB XI |
| Pflegeberatung und Pflegekurse | kostenlos | § 7a, § 45 SGB XI |
Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1
Der Entlastungsbetrag ist bei Pflegegrad 1 die wichtigste Leistung: 131 Euro im Monat, zweckgebunden für Unterstützung im Alltag. Anders als bei höheren Pflegegraden dürfen Sie ihn bei Pflegegrad 1 auch für die Körperpflege durch einen ambulanten Pflegedienst einsetzen – das Gesetz schließt diesen Bereich ausdrücklich nur für die Pflegegrade 2 bis 5 aus (§ 45b Abs. 1 SGB XI).
Nicht verbrauchte Beträge verfallen nicht sofort: Was in einem Jahr übrig bleibt, können Sie bis zum Ende des ersten Halbjahres im Folgejahr nutzen. Wer 131 Euro im Monat nicht abruft, verschenkt im Jahr 1.572 Euro.
Pflegehilfsmittel und Hausnotruf
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel zahlt die Pflegekasse bis 42 Euro im Monat. Technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett oder ein Hausnotruf werden meist leihweise gestellt; Erwachsene zahlen höchstens 25 Euro je Hilfsmittel zu. Für den Hausnotruf gilt bei Bewilligung: Das Basisgerät ist für Sie zuzahlungsfrei.
Zuschuss zum Wohnungsumbau
Für Umbauten, die die Pflege zuhause erleichtern, zahlt die Pflegekasse bis 4.180 Euro je Maßnahme. Typisch sind eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe, ein Treppenlift oder breitere Türen. Wichtig: Den Antrag stellen Sie vor dem Umbau, nicht danach.
Beratung und Kurse
Bei Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung durch die Pflegekasse und können einen Beratungsbesuch zuhause in Anspruch nehmen. Angehörige können kostenlose Pflegekurse besuchen, auf Wunsch auch als Schulung in der Wohnung.
Häufige Fragen
Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Verschlechtert sich der Zustand, lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung.
Kann ich mit Pflegegrad 1 eine Haushaltshilfe bezahlen?
Ja, über den Entlastungsbetrag – allerdings nur bei Anbietern, die als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind oder als Pflegedienst zugelassen.
Lohnt sich ein Antrag, wenn es „nur“ Pflegegrad 1 wird?
Ja. Allein der Entlastungsbetrag macht 1.572 Euro im Jahr aus, dazu kommen Hilfsmittel und Zuschüsse.
Fazit
Pflegegrad 1 bringt kein Pflegegeld, aber spürbare Entlastung: 131 Euro im Monat für Hilfe im Alltag, Hilfsmittel, Zuschüsse zum Umbau und einen Hausnotruf. Wer den Entlastungsbetrag nicht nutzt, verschenkt Geld.
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