- Rechtsgrundlage: § 38 SGB V bei Krankheit, § 24h SGB V bei Schwangerschaft und Entbindung.
- Voraussetzung: Keine andere Person im Haushalt kann die Aufgaben übernehmen.
- Antrag: bei der Krankenkasse, mit ärztlicher Bescheinigung über Notwendigkeit und Dauer.
- Abrechnung: Ein Dienst mit Kassenvertrag rechnet direkt ab; für selbst organisierte Hilfe gibt es eine Erstattung.
Wann zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?
Die Krankenkasse zahlt eine Haushaltshilfe in drei Situationen. Die erste ist ein Krankenhausaufenthalt, eine Reha oder häusliche Krankenpflege, während ein Kind unter zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt lebt (§ 38 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB V). Die zweite ist eine schwere Krankheit oder die akute Verschlimmerung einer Krankheit, etwa nach einer Operation – auch ganz ohne Kind im Haushalt (§ 38 Abs. 1 Satz 3 SGB V). Die dritte ist eine Schwangerschaft oder Entbindung (§ 24h SGB V).
In allen drei Fällen gilt dieselbe Bedingung: Niemand, der mit Ihnen im Haushalt lebt, kann die Aufgaben übernehmen. Ist der Partner berufstätig und kann sich nicht freistellen lassen, prüft die Kasse den Einzelfall.
Wie lange gibt es Haushaltshilfe?
Die Dauer der Haushaltshilfe hängt vom Anlass ab. Bei schwerer Krankheit ohne Kind im Haushalt sind es höchstens vier Wochen. Lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt, verlängert sich der Anspruch auf bis zu 26 Wochen. Bei Schwangerschaft und Entbindung nennt das Gesetz keine Höchstdauer; maßgeblich ist, wie lange die Ärztin oder die Hebamme die Hilfe für notwendig hält.
Manche Krankenkassen gehen per Satzung über das Gesetz hinaus und zahlen länger oder in weiteren Fällen (§ 38 Abs. 2 SGB V). Ein Blick in die Satzung oder eine Nachfrage bei der Kasse lohnt sich.
Was kostet die Haushaltshilfe Sie selbst?
Erwachsene zahlen bei Haushaltshilfe wegen Krankheit zehn Prozent der Kosten zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Kalendertag (§ 38 Abs. 5 in Verbindung mit § 61 SGB V). Bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung sieht das Gesetz keine Zuzahlung vor.
| Anlass | Dauer | Zuzahlung pro Tag |
|---|---|---|
| Krankheit, Kind unter 12 im Haushalt | solange nötig, bei schwerer Krankheit bis 26 Wochen | 5 bis 10 € |
| Schwere Krankheit ohne Kind | bis 4 Wochen | 5 bis 10 € |
| Schwangerschaft und Entbindung | solange medizinisch nötig | keine |
Pflegedienst oder selbst organisierte Hilfe?
Eine Haushaltshilfe können Sie über einen Dienst mit Kassenvertrag bekommen oder selbst organisieren. Ein Pflegedienst mit Vertrag nach § 132 SGB V rechnet direkt mit der Krankenkasse ab – Sie gehen nicht in Vorleistung und zahlen höchstens die gesetzliche Zuzahlung.
Organisieren Sie die Hilfe selbst, etwa über eine Bekannte, erstattet die Kasse die Kosten in angemessener Höhe (§ 38 Abs. 4 SGB V). Laut Verbraucherzentrale lag der übliche Satz 2025 bei 11,75 Euro pro Stunde. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad gibt es keine Vergütung, die Kasse kann aber Fahrkosten und Verdienstausfall übernehmen.
Haushaltshilfe nach der Geburt
Nach der Geburt besteht Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn die Mutter den Haushalt wegen der Entbindung nicht führen kann – etwa nach einem Kaiserschnitt, bei Komplikationen oder einer Mehrlingsgeburt. Ein Kind unter zwölf Jahren muss dafür nicht im Haushalt leben – entscheidend ist, dass die Mutter den Haushalt wegen der Entbindung nicht führen kann. Die Bescheinigung stellt die Frauenärztin oder die Hebamme aus.
Die Haushaltshilfe übernimmt dann Einkauf, Kochen, Wäsche und die Versorgung älterer Geschwister. Die Pflege des Neugeborenen selbst bleibt Aufgabe der Eltern und der Hebamme.
So stellen Sie den Antrag
- Bescheinigung holen: Die behandelnde Ärztin bescheinigt, warum und wie lange Sie den Haushalt nicht führen können.
- Antrag bei der Krankenkasse: Viele Kassen haben ein eigenes Formular; ein formloses Schreiben reicht ebenfalls.
- Dienst auswählen: Mit einem Vertragsdienst entfällt die Vorleistung. Bei selbst organisierter Hilfe Stundenzettel führen.
- Bescheid prüfen: Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).
Stellen Sie den Antrag möglichst vor Beginn der Hilfe. Bei einer plötzlichen Krankenhauseinweisung akzeptieren die meisten Kassen einen nachgereichten Antrag – sprechen Sie das aber direkt an.
Haushaltshilfe oder Entlastungsbetrag?
Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag sind zwei verschiedene Leistungen. Die Haushaltshilfe zahlt die Krankenkasse für eine begrenzte Zeit bei Krankheit oder Schwangerschaft. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat kommt von der Pflegekasse und steht dauerhaft jedem mit Pflegegrad zu, der zuhause lebt. Wer Pflegegrad 2 bis 5 hat, bekommt wegen eigener Krankheit keine Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1 Satz 3 SGB V – für die Versorgung von Kindern schließt der Pflegegrad sie aber nicht aus.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse auch eine Putzhilfe?
Nur als Teil der Haushaltshilfe und nur, solange die Voraussetzungen vorliegen. Eine dauerhafte Reinigungskraft zahlt die Krankenkasse nicht; mit Pflegegrad kommt dafür der Entlastungsbetrag infrage.
Bekomme ich Haushaltshilfe, wenn ich privat versichert bin?
Das hängt vom Tarif ab. Die Regeln in diesem Artikel gelten für die gesetzliche Krankenversicherung.
Wie viele Stunden am Tag sind möglich?
Eine feste Grenze nennt das Gesetz nicht. Die Kasse bewilligt den Umfang, den die ärztliche Bescheinigung begründet – häufig einige Stunden pro Tag, bei kleinen Kindern auch mehr.
Fazit
Die Krankenkasse zahlt eine Haushaltshilfe bei Schwangerschaft, Entbindung und schwerer Krankheit, wenn niemand im Haushalt einspringen kann. Entscheidend sind die ärztliche Bescheinigung und ein Antrag vor Beginn. Mit einem Dienst, der direkt mit der Kasse abrechnet, bleibt Ihnen nur die gesetzliche Zuzahlung – bei Schwangerschaft nicht einmal die.
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