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Pflege Intensiv GmbH

Außerklinische Beatmung

Beatmungspflege zu Hause – in Werl und ganz NRW

Wenn in der Klinik feststeht, dass Ihr Angehöriger dauerhaft beatmet werden muss, stehen viele Fragen gleichzeitig im Raum. Wir erklären Ihnen in Ruhe, wie eine Beatmung zuhause organisiert wird, wer sie bezahlt und was das für Ihren Alltag bedeutet.
Team der Pflege Intensiv GmbH gemeinsam mit einem Patienten im Rollstuhl im Freien

Was außerklinische Beatmung bedeutet

Beatmung außerhalb des Krankenhauses – zuhause statt auf Station

Außerklinische Beatmung heißt: Ein Mensch, dessen Atmung dauerhaft oder zeitweise maschinell unterstützt werden muss, wird nicht auf einer Intensivstation versorgt, sondern in der eigenen Wohnung. Die Beatmung selbst bleibt dieselbe – es ändert sich der Ort und damit der Alltag drumherum. Der gebräuchliche Begriff dafür ist Heimbeatmung.

Notwendig wird sie, wenn die Atemmuskulatur die Atemarbeit nicht mehr allein leisten kann. Häufige Gründe sind fortgeschrittene COPD, neuromuskuläre Erkrankungen wie ALS oder Muskeldystrophie, Querschnittlähmungen mit Beteiligung der Atemmuskulatur oder ein langer Intensivaufenthalt, nach dem die Entwöhnung vom Gerät nicht vollständig gelungen ist.

Technisch wird zwischen zwei Wegen unterschieden. Welcher davon in Frage kommt, entscheidet das behandelnde Ärzteteam anhand des Befunds – nicht der Pflegedienst.

Invasive Beatmung über ein Tracheostoma

Die Luft wird über eine Kanüle zugeführt, die durch einen kleinen Zugang am Hals in die Luftröhre führt. Diese Form wird gewählt, wenn dauerhaft beatmet werden muss oder regelmäßig Sekret abgesaugt werden soll. Sprechen ist je nach Kanülenart und Befund weiterhin möglich – das klärt das behandelnde Team.

Nicht-invasive Beatmung über eine Maske

Hier sitzt eine Nasen- oder Mund-Nasen-Maske auf dem Gesicht, meist nur nachts oder stundenweise am Tag. Es ist kein operativer Zugang nötig, die Maske lässt sich abnehmen. Wie viele Stunden Beatmung nötig sind, legt der behandelnde Arzt fest.

Womit Angehörige gerade ringen

  • Können wir das zuhause überhaupt leisten?
  • Wer ist nachts da, wenn ein Alarm losgeht?
  • Was kostet uns das?
  • Bleibt die Beatmung für immer?

Diese Fragen gehen wir mit Ihnen einzeln durch – am Telefon, bei Ihnen zuhause oder im Gespräch am Klinikbett. Ein Erstgespräch verpflichtet Sie zu nichts.

Wie wir die Versorgung zuhause aufbauen

Von der Wohnungsbesichtigung bis zum Notfallplan

Eine Beatmung zuhause ist kein einzelner Handgriff, sondern ein System aus Team, Technik und klaren Abläufen. Das bauen wir auf, bevor Ihr Angehöriger die Klinik verlässt.

1:1-Betreuung, 24 Stunden

Eine Pflegefachkraft mit Beatmungserfahrung ist durchgehend vor Ort und ausschließlich für einen Menschen zuständig. Wir arbeiten im Schichtsystem mit einem festen, eingearbeiteten Team, damit Sie wissen, wer kommt.

Beatmungsgerät und Monitoring

Beatmungsgerät samt Ersatzgerät, Schlauchsysteme, Atemgasbefeuchtung und – sofern verordnet – Pulsoxymetrie oder Monitor werden vor der Entlassung eingerichtet und regelmäßig kontrolliert.

Absaugen und Kanülenpflege

Absauggerät mit Akku, ein zweites Gerät für unterwegs, Kanülenwechsel nach ärztlicher Anordnung, Trachealkanülen in Reserve sowie Material für die Stomapflege gehören zur Grundausstattung.

Notfallmanagement

Für jede Versorgung gibt es einen schriftlichen Notfallplan: Beatmungsbeutel am Bett, definierte Handlungsschritte bei Kanülenverlust oder Geräteausfall, Notfallnummern und regelmäßige Übung im Team.

Vorsorge bei Stromausfall

Beatmungs- und Absauggeräte haben interne Akkus, dazu kommen externe Akkus und ein Netzteil für den Anschluss im Fahrzeug. Wir melden die Versorgung beim Netzbetreiber an und legen fest, wer im Ernstfall informiert wird.

Überleitung aus der Klinik

Wir stimmen uns frühzeitig mit Weaning-Zentrum oder Intensivstation, Sozialdienst, Hausarzt und Sanitätshaus ab, besichtigen die Wohnung und übernehmen die Einweisung an den Geräten, bevor die Entlassung ansteht.

Was Angehörige entlastet

  • Sie müssen nachts nicht wach bleiben, um auf Alarme des Geräts zu achten.
  • Sie müssen keine pflegerischen Handgriffe übernehmen, für die eine Fachkraft ausgebildet ist.
  • Sie haben einen festen Ansprechpartner statt wechselnder Zuständigkeiten.
  • Sie können Angehörige sein statt Pflegekraft – im eigenen Zuhause, ohne Besuchszeiten.
  • Auf Wunsch zeigen wir Ihnen, was Sie selbst übernehmen möchten – freiwillig, nicht als Pflicht.

Beatmungspflege ist ein Teilbereich unserer außerklinischen Intensivpflege. Dort finden Sie, wie wir die Versorgung insgesamt organisieren – auch ohne Beatmung, etwa bei Trachealkanüle ohne Beatmungspflicht oder bei anderweitig hohem Überwachungsbedarf.

Kostenträger und Verordnung

Wer die Beatmungspflege bezahlt und wie der Antrag läuft

Beatmungspflege zuhause ist medizinische Behandlungspflege und damit eine Leistung der Krankenkasse, nicht der Pflegekasse. Die Grundlage ist § 37 Abs. 2 SGB V für die häusliche Krankenpflege. Für die intensivpflegerische Versorgung mit besonders hohem Bedarf – dazu zählt die Beatmung – gilt seit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz zusätzlich § 37c SGB V.

Verordnet wird die Leistung durch einen Arzt, in der Regel durch die entlassende Klinik oder den weiterbehandelnden Facharzt. Die Verordnung geht an die Krankenkasse, die über die Genehmigung entscheidet und dafür den Medizinischen Dienst einschalten kann. Erst mit der Genehmigung steht der bewilligte Stundenumfang fest.

Wird die Versorgung in der eigenen Häuslichkeit erbracht, entfällt der Eigenanteil an den Pflegekosten weitgehend. Der Gesetzgeber wollte damit erreichen, dass die Wahl des Wohnorts nicht am Geld scheitert. In anderen Wohnformen, etwa Intensivpflege-Wohngemeinschaften, kann ein Eigenanteil anfallen.

Neben der Krankenkasse bleiben Leistungen der Pflegekasse nach SGB XI bestehen, sofern ein Pflegegrad vorliegt – sie decken andere Bereiche ab als die Behandlungspflege. Wir sortieren mit Ihnen, was worüber läuft.

Die Schritte bis zur Genehmigung

  • Ärztliche Verordnung durch Klinik oder Facharzt
  • Einreichung bei der Krankenkasse, meist über uns
  • Prüfung durch die Kasse, ggf. mit Medizinischem Dienst
  • Genehmigung mit festgelegtem Stundenumfang
  • Hilfsmittel über das Sanitätshaus, parallel zum Antrag

Diese Angaben sind allgemeine Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Über Bewilligung und Umfang entscheidet Ihre Krankenkasse, über die medizinische Notwendigkeit der behandelnde Arzt.

Weaning und Perspektive

Die Entwöhnung vom Beatmungsgerät bleibt im Blick

Weaning bezeichnet die schrittweise Entwöhnung von der maschinellen Beatmung. Ob und wie weit sie gelingen kann, hängt allein von der Grunderkrankung und dem Verlauf ab.

Bei manchen Menschen lässt sich die Beatmungszeit im Lauf der Zeit reduzieren, bei anderen bleibt sie unverändert oder nimmt zu. Ein Pflegedienst kann eine Entwöhnung weder versprechen noch herbeiführen – das Weaning selbst wird ärztlich geleitet und findet in dafür spezialisierten Zentren statt.

Was wir tun können: sorgfältig beobachten und dokumentieren, wie sich Atmung, Belastbarkeit und Beatmungsbedarf im Alltag entwickeln, und diese Beobachtungen an den behandelnden Arzt weitergeben. Diese Verlaufsdaten aus der häuslichen Versorgung sind eine Grundlage, auf der ärztlich entschieden wird.

Der Gesetzgeber hat mit § 37c SGB V vorgesehen, dass das Potenzial zur Entwöhnung von der Beatmung regelmäßig – in der Regel jährlich – ärztlich überprüft wird. Die außerklinische Beatmung ist damit ausdrücklich kein Endzustand, der nicht mehr hinterfragt wird. Wir unterstützen diese Prüfungen, indem wir Termine mitorganisieren und unsere Dokumentation bereitstellen.

Was wir zusagen – und was nicht

  • Wir dokumentieren den Verlauf nachvollziehbar und geben ihn an die behandelnden Ärzte weiter.
  • Wir organisieren Kontrolltermine und die Anbindung an ein Weaning-Zentrum mit, wenn ärztlich gewünscht.
  • Wir unterstützen verordnete Maßnahmen wie Atemtherapie oder Mobilisation im Alltag.
  • Wir versprechen kein Ergebnis: Ob eine Entwöhnung möglich ist, entscheidet der medizinische Verlauf.

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine medizinische Beratung dar. Entscheidungen über Beatmung, Beatmungsform und Entwöhnung trifft ausschließlich das behandelnde Ärzteteam.

Einblicke

Versorgung, die Alltag zulässt

Beatmung zuhause bedeutet Technik im Wohnzimmer – und ein Team, das dafür sorgt, dass sie nicht den Ton angibt.
Intensivpflegepatient im Rollstuhl nimmt an einer Familienfeier teil
Mit vorbereiteter Ausrüstung und Begleitung sind auch Termine außer Haus möglich.
Team der Pflege Intensiv GmbH gemeinsam mit einem Patienten im Rollstuhl im Freien
Feste Bezugspflegekräfte kennen die Beatmungseinstellung und die Gewohnheiten.
Team der Pflege Intensiv GmbH bei einer Besprechung im Büro in Werl
Änderungen an Einstellungen oder Medikation werden im Team übergeben.

Die ersten Wochen zuhause sind für Angehörige die schwersten: Geräte piepen, Abläufe sind neu, und jede Kleinigkeit wirkt bedrohlich. Deshalb bleiben wir am Anfang eng dran, erklären jeden Handgriff und sind über die Rufbereitschaft erreichbar. Mit der Zeit tritt die Technik in den Hintergrund – und der Alltag rückt wieder nach vorn.

Häufige Fragen

Was Angehörige uns zur Beatmung zuhause fragen

Wenn Ihre Frage hier nicht dabei ist: Rufen Sie uns an. Wir beantworten sie am Telefon, ohne dass daraus eine Verpflichtung entsteht.

Ist eine Beatmung zuhause überhaupt sicher?

Eine außerklinische Beatmung wird nur eingeleitet, wenn der Zustand stabil genug dafür ist – das entscheidet das behandelnde Krankenhaus gemeinsam mit dem weiterbehandelnden Arzt. Voraussetzung sind eine durchgehende Betreuung durch qualifizierte Pflegefachkräfte, eine vollständige Geräteausstattung mit Ersatzgeräten und ein schriftlicher Notfallplan. Sind diese Bedingungen erfüllt, ist die Versorgung in der eigenen Wohnung ein etabliertes Verfahren.

Wie schnell kann eine Versorgung starten?

Das hängt vor allem daran, wie weit Verordnung, Genehmigung durch die Krankenkasse und Hilfsmittelversorgung gediehen sind. Sprechen Sie uns so früh wie möglich an – idealerweise, sobald in der Klinik über eine Entlassung nach Hause gesprochen wird. Dann können Verordnung, Kassenantrag, Wohnungsbesichtigung und Teamaufbau parallel laufen, statt nacheinander.

Muss die Wohnung umgebaut werden?

In den meisten Fällen reicht ein Zimmer, in dem Pflegebett, Beatmungsgerät, Absauggerät und Material Platz finden und das für die Pflegekraft von allen Seiten zugänglich ist. Wir sehen uns die Wohnung vorher an und sagen Ihnen konkret, was nötig ist. Für bauliche Anpassungen gibt es Zuschüsse der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI.

Kann mein Angehöriger mit Beatmung das Haus verlassen?

Beatmungsgeräte für die außerklinische Versorgung sind mobil und akkubetrieben, Absauggeräte gibt es als tragbare Variante. Ob und in welchem Umfang Ausflüge, Arzttermine oder Besuche möglich sind, hängt vom individuellen Zustand ab und wird mit dem behandelnden Arzt besprochen. Wo es geht, planen wir solche Wege mit ein.

Was passiert, wenn eine Pflegekraft ausfällt?

Eine 1:1-Versorgung funktioniert nur mit einem Team, das größer ist als der Dienstplan. Wir arbeiten deshalb mit einem eingearbeiteten Stammteam pro Versorgung und einer Rufbereitschaft. Sie sind rund um die Uhr erreichbar bei uns – auch nachts und am Wochenende.

Übernimmt die Krankenkasse wirklich die vollen Kosten?

Die außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V wird von der Krankenkasse getragen, wenn sie ärztlich verordnet und von der Kasse genehmigt ist. In der eigenen Häuslichkeit entfällt der Eigenanteil an den Pflegekosten weitgehend; er kann in anderen Wohnformen anfallen. Was in Ihrem Fall gilt, entscheidet Ihre Krankenkasse – wir gehen den Bescheid mit Ihnen durch, bevor die Versorgung startet.

Die Antworten geben den allgemeinen Stand der gesetzlichen Regelungen wieder und sind weder Rechts- noch Medizinberatung. Maßgeblich für Ihren Fall sind die ärztliche Einschätzung und die Entscheidung Ihrer Krankenkasse.

Ihr Angehöriger soll mit Beatmung nach Hause?

Schildern Sie uns die Situation – auch wenn die Entlassung noch nicht feststeht. Wir prüfen, was möglich ist, und begleiten die Überleitung in Werl, Soest, Hamm, Wickede und Umgebung.

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