- Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 4 SGB XI.
- Zuschuss: bis 4.180 € je Maßnahme, ab Pflegegrad 1.
- Voraussetzung: Der Umbau ermöglicht oder erleichtert die Pflege zuhause.
- Wichtig: Antrag vor Beginn der Arbeiten.
Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Umbauten und Anschaffungen, die eine Wohnung an die Pflegesituation anpassen. Die Pflegekasse bezahlt sie, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird oder die pflegebedürftige Person wieder selbstständiger leben kann (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der Zuschuss ist eine Kann-Leistung: Die Kasse prüft, ob der Umbau im konkreten Fall notwendig ist.
Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
| Bereich | Beispiele |
|---|---|
| Bad | bodengleiche Dusche statt Wanne, Haltegriffe, erhöhtes WC, unterfahrbares Waschbecken |
| Treppen und Zugang | Treppenlift, Rampe, zweiter Handlauf, Türöffner |
| Wohnräume | Türverbreiterung, Schwellen entfernen, rutschfester Bodenbelag |
| Küche | absenkbare oder unterfahrbare Arbeitsflächen |
| Umzug | Kosten für den Umzug in eine barrierefreie Wohnung, wenn er die Pflege erleichtert |
Wie oft kann man den Zuschuss beantragen?
Der Zuschuss gilt „je Maßnahme“. Nach der Praxis der Pflegekassen zählen alle Umbauten, die zum Zeitpunkt des Antrags nötig sind, zusammen als eine Maßnahme – auch wenn mehrere Handwerker beteiligt sind. Ändert sich die Pflegesituation später, etwa weil der Pflegegrad steigt oder eine neue Einschränkung hinzukommt, ist ein weiterer Zuschuss für eine neue Maßnahme möglich.
Planen Sie deshalb vorausschauend: Was absehbar nötig wird, gehört in den ersten Antrag. Wer erst die Dusche umbaut und ein halbes Jahr später Haltegriffe beantragt, bekommt den zweiten Antrag oft abgelehnt, wenn sich die Situation nicht verändert hat.
So beantragen Sie den Zuschuss
- Bedarf klären, am besten mit einer Pflegefachkraft oder einer Wohnberatung.
- Kostenvoranschlag eines Handwerksbetriebs einholen.
- Antrag bei der Pflegekasse stellen, mit Kostenvoranschlag und kurzer Begründung, wie der Umbau die Pflege erleichtert.
- Entscheidung abwarten: höchstens drei Wochen, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes fünf Wochen. Ohne begründete Mitteilung gilt der Antrag danach als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
- Umbau beauftragen, Rechnung bei der Pflegekasse einreichen.
Wohnberatung im Kreis Soest und in Arnsberg
Vor größeren Umbauten lohnt eine unabhängige Wohnberatung. Im Kreis Soest beraten die trägerunabhängigen Pflegeberatungsstellen der Städte kostenlos und auch zuhause; für Werl, Ense, Welver und Wickede ist die Stadt Werl zuständig, für Soest, Bad Sassendorf und Möhnesee die Stadt Soest. Für Arnsberg-Neheim berät die Fachstelle Pflege, Alter, Behinderung des Hochsauerlandkreises in Arnsberg, auch zur Wohnraumanpassung.
Häufige Fragen
Gibt es den Zuschuss schon bei Pflegegrad 1?
Ja. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gehören zu den Leistungen ab Pflegegrad 1.
Zahlt die Pflegekasse auch in einer Mietwohnung?
Ja. Für bauliche Veränderungen brauchen Sie aber die Zustimmung des Vermieters; klären Sie auch, ob beim Auszug ein Rückbau verlangt wird.
Kann ich den Antrag nach dem Umbau stellen?
Das ist riskant. Die Kasse prüft die Notwendigkeit vorab; bei bereits begonnenen Arbeiten kann sie den Zuschuss ablehnen.
Was ist, wenn der Umbau mehr als 4.180 Euro kostet?
Den Rest tragen Sie selbst. Prüfen Sie vor dem Antrag, ob ergänzende Förderprogramme für barrierearmes Wohnen, etwa der KfW, aktuell Mittel bereitstellen – deren Bedingungen ändern sich häufig.
Fazit
Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 für Umbauten, die die Pflege zuhause erleichtern. Der Antrag gehört vor den Umbau, und was absehbar nötig ist, sollte in einen gemeinsamen Antrag. Nach drei Wochen ohne Antwort gilt der Antrag als genehmigt.
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Stand der gesetzlichen Regelungen: 12. Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Über Ihren Anspruch entscheidet Ihre Pflegekasse beziehungsweise Krankenkasse im Einzelfall.

